Montag, 23. Mai 2011

Happy Birthday, Grundgesetz!

Heute vor 62 Jahren ist das Grundgesetz in Kraft getreten - ein Grund zum Feiern, denn es ist mit Sicherheit die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Nach der menschenverachtenden, kollektivistischen Ideologie des nationalen Sozialismus, in der der Einzelne nichts, das Volk hingegen alles war, stellten die Verfasser des Grundgesetzes bewusst die Menschenwürde und die individuellen Freiheitsrechte in bester liberaler Tradition an die erste Stelle. Im Gegensatz zum Kollektivismus sehen die Verfasser des Grundgesetzes das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, nicht als "einheitliches Ganzes", sondern als Ansammlung von Individuuen mit ihren unveräußerlichen Rechten.

Der Staat des Grundgesetzes versteht sich nicht als dem Einzelnen übergeordnete "Obrigkeit", sondern als Dienstleister, der die Freiheiten der Individuuen schützt und dabei in seiner Macht durch Gewaltenteilung und sonstige Checks and Balances eingeschränkt werden muss. Von nationalkonservativen Juristen wie Carl Schmitt (nicht zu verwechseln mit Carlo Schmid, einem der Hauptautoren des Grundgesetzes) wurde das Grundgesetz daher heftig kritisiert, die Grundrechte als „unveräußerliche Eselsrechte“ verspottet.

Wir können froh sein, dass die "Mütter und Väter" des Grundgesetzes unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Diktatur und unter dem wohlwollenden Schutz der alliierten Besatzer ein derart mutiges und geniales Werk verfasst haben. Viele der Freiheiten, die uns heute so selbstverständlich erscheinen, beruhen auf ihrer Leistung. Insbesondere diese Passage aus Artikel 20 kann man sich auf der Zunge zergehen lassen: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Das Grundgesetz gibt uns also ausdrücklich das Recht, Widerstand gegen seine schleichende Aushöhlung durch eine demokratisch nicht gewählte EU-Zentralregierung zu leisten. Die Freiheitsrechte des Individuums sind nämlich keineswegs so selbstverständlich, wie uns das in den letzten 62 Jahren (zumindest im Westen Deutschlands) erschien. Der so genannte Lissabon-Vertrag, eigentlich einmal als "EU-Verfassung" gestartet, an Referenden in den Niederlanden und Frankreich gescheitert und dann über die Hintertür eingeführt, beschränkt die Souveränität der europäischen Völker bereits auf eine Art und Weise, die mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar ist.

Und die Realität ist noch schlimmer: Griechenland ist de fakto bereits kein souveräner Staat mehr, sondern ein Protektorat der Brüsseler Eurokratie, weitere Pleitestaaten werden bald folgen. Die deutsche Regierung vertritt längst nicht mehr die Interessen ihres Souveräns, der mit seinen  Steuergeldern für die missglückte "gemeinsame Wirtschaftspolitik" der EU-Zentralbehörde haftet. Sie trifft Entscheidungen, die von einer Mehrzahl der Bürger zu Recht abgelehnt werden und verletzt damit ihren eigenen Amtseid, der sie dazu verpflichtet, "Schaden vom deutschen Volk abzuwenden".

An einem Tag wie diesem sollten wir uns bewusst machen, dass der in Artikel 20 GG beschriebene Widerstandsfall bereits eingetreten ist.