Die bisherige Struktur der Piratenpartei wird weder unserer stark gewachsenen Mitgliederzahl noch unserem eigenen Anspruch, alle Entscheidungen wirklich demokratisch zu treffen, nicht gerecht. Viele dringend anstehende Entscheidungen sind blockiert, weil sie nur von einem Parteitag zu treffen sind. Dieser ist jedoch durch das Fehlen eines Delegiertensystems nicht nur unpraktikabel groß, sondern auch ungerecht: wer nicht zufällig in der Nähe des Parteitagsortes wohnt oder sich eine Reise dorthin nicht leisten kann, nimmt an den wichtigsten Abstimmungen nicht teil.
Deshalb bin ich dafür, eine bundesweit einheitliche, effiziente und gerechte Parteistruktur einzuführen. Sie könnte so aussehen wie im Folgenden beschrieben. Über kritische Kommentare freue ich mich - vorausgesetzt, sie bleiben sachlich und konstruktiv. Auf einige Kritikpunkte aus den Kommentaren bin ich in den grün markierten neuen Stellen bereits eingegangen.
Grundidee: Bottom-Up statt Top-Down
Die Piratenpartei ist nicht Top-Down, sondern Bottom-Up organisiert. Am wichtigsten sind die lokalen Gliederungen, die bundesweit einheitlich Crews heißen. Hier findet die wichtigste politische Arbeit statt. Die Vertreter der Crews treffen sich auf virtuellen und realen Parteitagen, um über alle relevanten Entscheidungen demokratisch abzustimmen.
Landesvorstände und Bundesvorstände, die vom Parteiengesetz vorgeschrieben sind, haben eine moderierende und repräsentierende Funktion. Es gibt so wenig Hierarchieebenen wie möglich.
Das Bundesgebiet ist in 299 Bundestagswahlkreise aufgeteilt, die alle ungefähr die gleiche Bevölkerungszahl haben. Schon die Begriffe Bezirks-, Kreis- und Ortsverband klingen nicht nur verstaubt und unpiratisch - die Begriffe Kreis und Bezirk werden auch je nach Bundesland unterschiedlich gebraucht. In Berlin sind zum Beispiel "Bezirke" Teilgliederungen eines Orts, in Bayern sind "Bezirke" die zweithöchste Hierarchieebene, zu der wiederum "Kreise" und "Orte" gehören. Die einzige bundesweit einheitlich definierte "kleinste Einheit" ist der Bundestagswahlkreis. Daher halte ich es für sinnvoll, diese Kreise für eine bundesweit einheitliche Gliederung der Partei zu nutzen.
Die Crews
In jedem der 299 Bundestagswahlkreise gibt es genau eine Crew. Mitglied einer Crew kann nur sein, wer in diesem Wahlkreis seinen Hauptwohnsitz hat. Eine Doppelmitgliedschaft ist nicht möglich. Alle Crews treffen sich zu regelmäßigen Zeiten (z.B. einmal pro Woche, alle 14 Tage) an einem realen Ort. Dieses Treffen heisst Crewtreffen, nicht wie bisher Stammtisch (ein im politischen Kontext sehr negativ besetzter Begriff). Der Ort kann fest sein oder wechseln, um unterschiedliche lange Anfahrtswege von Piraten in ländlichen Wahlkreisen auszugleichen.
Jede Crew wählt aus ihrer Mitte einen Crewsprecher (m/w) und einen Stellvertreter. Der Crewsprecher vertritt die Crew auf den virtuellen und den realen Parteitagen. Entscheidungen in den Crews werden demokratisch getroffen. Der Crewsprecher hat keine Entscheidungsfunktion, sondern moderiert die Crewtreffen und vertritt ihre Entscheidungen nach außen. Der Crewsprecher kann jederzeit von einer absoluten Mehrheit der beim Crewtreffen anwesenden Mitglieder neu gewählt werden.
Jede Crew pflegt eine Webseite mit Ort und Zeit der Crewtreffen, den echten Namen, Nicknames, Kontaktdaten und Bildern der Crewsprecher und den echten Namen und/oder Nicknames der Crewmitglieder, die dies wünschen. Diese maximal 299 Crewseiten sind direkt von der Homepage der Piratenpartei verlinkt (z.B. über eine Karte der Bundesrepublik) und somit einfach zu finden.
Bis auf den Namen unterscheidet sich dieses Crewkonzept deutlich von den bisher in NRW und Berlin auf Landesebene praktizierten. Man könnte die Crews auch "Wahlkreisverbände" nennen, aber das klingt unsexy und unpiratisch.
Der virtuelle Parteitag
Alle Crewsprecher treffen sich einmal im Monat zu einem virtuellen Parteitag im Internet, z.B. per Mumble. Dabei wird über alle anstehenden Entscheidungen mit Hilfe eines Online-Voting-Tools abgestimmt. Die Abstimmung ist namentlich, das Stimmverhalten jeder Crew ist öffentlich sichtbar und damit jederzeit nachprüfbar. Dieses Abstimmungsverfahren eignet sich für alle parteirelevanten Entscheidungen mit Ausnahme solcher, für die das Parteiengesetz eine geheime Abstimmung vorschreibt (z.B. Vorstandswahlen).
Die Crewsprecher stimmen im Sinne der ganzen Crew ab. Für je 10 Beitrag zahlende Mitglieder hat die Crew eine Stimme, wobei klassisch auf- und abgerundet wird. Die Mindestzahl an Mitgliedern einer Crew ist 5. Die Stimmen der Crew können vom Crewsprecher nur zusammen vergeben werden, so dass die Crew einen Konsens finden muss, hinter dem alle Crewmitglieder stehen.
Die auf den virtuellen Parteitagen anstehenden Entscheidungen werden vom Bundesvorstand rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Sie werden von den Crews auf den Crewtreffen diskutiert und vorbereitet. Der Crewsprecher sollte sich mit seinem Abstimmungsverhalten an der Mehrheitsmeinung der Crew orientieren und sich im Zweifelsfall enthalten.
Sollte aus legalen Gründen die Entscheidungen eines virtuellen Parteitags nicht rechtskräftig sein (was zu prüfen ist), findet im Anschluss eine namentliche Abstimmung unter den Mitgliedern des Bundesvorstands statt. Es ist anzunehmen, dass sie sich in der Regel aus Respekt vor der Mehrheitsmeinung den Entscheidungen des virtuellen Parteitags anschließen.
Der reale Parteitag
Einmal im Jahr treffen sich die Crewsprecher zu einem realen Parteitag. Es gibt dort also maximal 299 stimmberechtigte Teilnehmer. Der reale Parteitag dient in erster Linie dem persönlichen Kennenlernen und dem direkten Erfahrungsaustausch. Zur Abstimmung stehen hier nur Entscheidungen, für die das Parteiengesetz eine geheime Abstimmung vorschreibt, z.B. die Wahl des Bundesvorstands. Auch hier vertreten die Crewsprecher ihre Crews und stimmen Entscheidungen vorher oder noch während des Parteitags (z.B. per Mumble oder Skype) mit der Crew ab.
Mitgliederbefragungen
Zu wichtigen Themen können bundes- oder landesweite Mitgliederbefragungen mittels eines Online-Voting-Tools durchgeführt werden. Diese können wegen legaler und technischer Bedenken zwar nicht verbindlich sein, den Delegierten der virtuellen und realen Parteitage aber als Orientierung dienen, so dass sie sich stets im Einklang mit der Mehrheitsmeinung in der Partei befinden.
Der Bundesvorstand
Der auf dem realen Parteitag für ein Jahr gewählte Bundesvorstand hat folgende Aufgaben:
- Ein Mitglied des Bundesvorstands moderiert den virtuellen Parteitag. Der Bundesvorstand bereitetet den virtuellen Parteitag vor, stellt die Tagesordnung auf und bearbeitet Anträge.
- Der Bundesvorstand vertritt die Partei nach außen, vor allem gegenüber den Medien.
- Der Bundesvorstand trifft akute Entscheidungen, die nicht bis zum nächsten virtuellen Parteitag warten können. Solche Entscheidungen muss der Bundesvorstand auf Anfrage des virtuellen Parteitags im Nachhinein begründen. Der virtuelle Parteitag beschließt Prinzipien, nach denen sich der Bundesvorstand für solche Ad-Hoc-Entscheidungen richtet.
- Der Bundesvorstand koordiniert die bundesweiten thematischen Arbeitsgruppen
Die Landesverbände
Landesverbände sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie spielen jedoch bei der Piratenpartei im Vergleich zu den Crews vor Ort, aus denen sie zusammengesetzt sind, eine weniger wichtige Rolle.
Ihre Aufgabe besteht darin
- Landeslisten für die Bundestagswahl aufzustellen
- den Landtagswahlkämpfe zu organisieren
Weitere Hierarchieebenen
Weitere Hierarchieebenen außer Crews, Landesverbänden und Bundespartei gibt es nicht. Bereits gegründete Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände werden aufgelöst. Crews können sich informell zu regionalen Verbünden zusammenschließen, z.B. um gemeinsame Wahlkampfaktionen zu organisieren. Diese regionalen Verbünde (z.B. von allen Crews in Unterfranken oder im Ruhrgebiet) sind jedoch keine offiziellen Gliederungen der Partei.
Crews in flächenmäßig großen Wahlkreisen können sich für informelle Treffen zum Diskutieren und Kennenlernen in kleineren Gruppen treffen, um lange Anfahrtswege zu vermeiden. Die Entscheidungskraft liegt jedoch bei den offiziellen Crewtreffen und den virtuellen Parteitagen.
Thematische Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen zu politischen Themen auf Bundesebene können vom Bundesvorstand eingesetzt werden oder sich selbst gründen, müssen dann jedoch vom Bundesvorstand oder einer von ihm eingesetzten AG-Kommission genehmigt werden. So wird ein Wildwuchs verhindert und sichergestellt, dass nicht mehrere Arbeitsgruppen am selben Thema arbeiten, ohne voneinander zu wissen. Nur offizielle Arbeitsgruppen können beim virtuellen und realen Parteitag inhaltliche Vorschläge machen. (Dieses Modell ist kein neuer Vorschlag von mir, sondern die zur Zeit übliche Praxis.)
